Umfangreiches Maßnahmenpaket startet
Die ersten sechs Maßnahmen des Waldfondsgesetzes, das vom Nationalrat im Sommer 2020 beschlossen und nun auch von der Europäischen Kommission erfolgreich genehmigt wurde, stehen ab 1. Februar 2021 mit einem Volumen von 200 Millionen Euro zur Beantragung zur Verfügung. Das Gesamtpaket für den unter dem Klimawandel stark leidenden Forst- und Holzsektor umfasst 350 Millionen Euro.
M1 Wiederaufforstung und Pflegemaßnahmen nach Schadereignissen
Bewirtschafter land- und forstwirtschaftlicher Betriebe, Waldbesitzervereinigungen, Agrargemeinschaften, Gebietskörperschaften, Gemeindeverbände und Körperschaften öffentlichen Rechts sowie Zusammenschlüsse der genannten Förderwerber
60 % auf allen Waldflächen bzw. 80 % auf Waldflächen mit mittlerer bis hoher Schutzfunktion
Wiederaufforstung und Pflegemaßnahmen nach Schadereignissen - Land Niederösterreich (noe.gv.at)
M2 Maßnahmen zur Regulierung der Baumartenzusammensetzung zur Entwicklung klimafitter Wälder
M3 Abgeltung von durch Borkenkäferschäden verursachtem Wertverlust
Die Abgeltung zum Ausgleich für den Wertverlust der Vermögenswerte, der durch Borkenkäfer verursachte Schäden
Bewirtschafter land- und forstwirtschaftlicher Betriebe
Maßnahme 3: Abgeltung von durch Borkenkäferschäden verursachtem Wertverlust, bmlrt.gv.at
Waldfonds – M4 Errichtung von Nass- und Trockenlagern für Schadholz
Bewirtschafter land- und forstwirtschaftlicher Betriebe, Waldbesitzervereinigungen, Agrargemeinschaften, Körperschaften und Anstalten öffentlichen Rechts, Genossenschaften sowie Zusammenschlüsse der genannten Förderungswerber.
Errichtung von Nass- und Trockenlagern für Schadholz - Land Niederösterreich (noe.gv.at)
M5 Mechanische Entrindung und andere vorbeugende Forstschutzmaßnahmen
Bewirtschafter land- und forstwirtschaftlicher Betriebe, Waldbesitzervereinigungen, Agrargemeinschaften und Gemeinden für die Förderungsgegenstände „Maschinelle Entrindung“ und „Vorbeugende Forstschutzmaßnahmen“. Für die Adaption von Spezialgeräten (Harvesterköpfe) zur mechanischen Entrindung können ausschließlich Forstunternehmen Förderungswerber sein. Darüber hinaus können Zusammenschlüsse der o.a. Förderungswerber eine Förderung beantragen.
80% für alle Vorhaben im Rahmen der Maßnahme 5
M6 Maßnahmen zur Waldbrandprävention
Maßnahmen zur Waldbrandprävention - Land Niederösterreich (noe.gv.at)