Informationsveranstaltung "Denkmalschutzgesetz neu"

Rückblick auf die Informationsveranstaltung

Denkmalschutzgesetz neu

Am 27. November 2024 fand im Wiener Dorotheum die Informationsveranstaltung „Denkmalschutzgesetz neu“ statt, bei der die jüngsten Änderungen im Denkmalschutzgesetz und deren Bedeutung für Eigentümer denkmalgeschützter Gebäude im Fokus standen. Die Veranstaltung wurde von der Arbeitsgruppe Historische Bauten initiiert und in Zusammenarbeit mit dem Dorotheum Wien sowie dem Bundesdenkmalamt (BDA) organisiert.

Einblicke in die Neuerungen des Denkmalschutzgesetzes

Der Vorsitzende der Arbeitsgruppe und stellvertretende Obmann Richard Auer-Welsbach eröffnete die Veranstaltung. In seiner Ansprache betonte er die Notwendigkeit, das Denkmalschutzgesetz aus zwei Blickwinkeln zu betrachten:

  1. Wie es geschrieben ist.
  2. Wie es in der Praxis umgesetzt wird.

Präsident Christoph Bazil vom Bundesdenkmalamt stellte anschließend die wesentlichen Änderungen des Gesetzes vor:

  • § 4 Erhaltungspflicht: Eigentümer sind verpflichtet, den Zustand ihrer Denkmäler zu bewahren, um Verfall zu verhindern und die Nutzung historischer Gebäude zu sichern.
  • § 4a Haftungsrechtliche Sonderbestimmungen: Historische Gebäude werden nicht nach modernen Sicherheitsstandards beurteilt. Ziel ist es, Eigentümer vor unverhältnismäßigen Haftungsrisiken zu schützen.
  • § 5 Veränderung und Denkmalpflegepläne: Anpassungen und Pflegepläne für Denkmäler werden künftig stärker reguliert.

Zusätzlich unterstrich Präsident Bazil die wirtschaftliche Bedeutung denkmalgeschützter Gebäude. Er verwies auf eine WIFO-Studie, die deren positiven Einfluss auf die österreichische Wertschöpfung dokumentiert.

Diskussion: Herausforderungen und Lösungsansätze

In der anschließenden Diskussion wurden vor allem die wirtschaftlichen Herausforderungen thematisiert. Teilnehmer wiesen darauf hin, dass viele denkmalgeschützte Gebäude keine ausreichende Ertragskraft besitzen, um notwendige Investitionen zu finanzieren. Einig war man sich darüber, dass:

  • die finanziellen Mittel für den Denkmalschutz nicht ausreichen,
  • das Fördersystem zu komplex und bürokratisch ist,
  • steuerliche Anreizsysteme fehlen und bestehende Regelungen wie die Liebhaberei hinderlich wirken.

Auch die Frage nach nachhaltigen Erhaltungsmaßnahmen spielte eine zentrale Rolle in den Gesprächen.

Ausblick und Fazit

Die Veranstaltung machte deutlich, wie wichtig der Denkmalschutz als gesellschaftliche Verantwortung ist. Teilnehmer plädierten für:

  • die Förderung nachhaltiger Lösungen,
  • eine Vereinfachung steuerlicher Regelungen,
  • eine engere Zusammenarbeit zwischen Staat, Gesellschaft und Eigentümern.

Positive Entwicklungen:

  • Die Einführung von § 4a entlastet Eigentümer denkmalgeschützter Gebäude.
  • Wirtschaftliche Zumutbarkeit wird stärker berücksichtigt.

Dennoch bleibt Handlungsbedarf, insbesondere bei der finanziellen Unterstützung und der Schaffung steuerlicher Anreize, um den Erhalt des kulturellen Erbes langfristig zu sichern.

Ein herzlicher Dank gilt dem Gastgeber, Mag. Martin Böhm, Geschäftsführer des Wiener Dorotheums, sowie den Vertretern des Bundesdenkmalamts, Präsident Dr. Christoph Bazil und Verwaltungsdirektor Dr. Heinz Schödl, für ihre wertvollen Beiträge zu einer gelungenen Veranstaltung.