In Niederösterreich sind bis 16. Dezember 2021 noch folgende regionale Schutzmaßnahmen zu berücksichtigen (2. NÖ COVID-19-Maßnahmenbegleitverordnung 2021). Diese Verordnung sieht vor, dass Betriebsstätten des Gastgewerbes sowie Beherbergungsbetriebe zum Zweck der Inanspruchnahme deren Dienstleistungen nicht betreten werden dürfen.
Covid-Regelungen in NÖ zusammengefasst:
Handel: geöffnet und 2G Gastronomie: ab 17.12. geöffnet und 2G Nachtgastronomie: Geschlossen Körpernahe Dienstleister: geöffnet und 2G Veranstaltungen: möglich mit 2G Hotellerie: ab 17.12. geöffnet und 2G